Biberach macht mit!

Im vergangenen Monat wurde im Gemeinderat beschlossen, dass Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Biberacher Altstadt erlaubt werden sollen, jetzt steht das Thema von Potentialflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Abstimmung im GR an.

 

 

Es liegt eine umfangreiche Standortanalyse vor, die viele Vorgaben beachten musste: den Landesentwicklungsplan zur Energieversorgung des Landes, den Regionalplan (die Errichtung von Anlagen möglichst auf bereits versiegelten Flächen; Grünzäsuren sind Tabuflächen) und den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Biberach. Schutzgebiete (Biotope, Wasserschutzgebiete usw) entfallen. Die übrig gebliebenen Flächen wurden dann geprüft auf Hangneigung und Exposition, auf Vorrang der Landwirtschaft sowie auf die Wirtschaftlichkeit der Flächengröße. Ferner ging es um das Landschaftsbild und die Sichtbarkeit der potentiellen Anlagen.

 

 

Übrig blieben 6 Flächen mit einer Größe von 62 ha, das entspricht weniger als 1% der Fläche Biberachs, die in den FNP 2035 aufgenommen werden sollen.

 

 

Wir FW sind grundsätzlich für PV-Anlangen, wissen aber, dass sowohl die Energieversorgung, als auch die Lebensmittelproduktion durch die Landwirtschaft sichergestellt werden muss. Agri-PV-Anlagen sind eine Möglichkeit, hierzu beizutragen, ihr Einsatz muss aber auch in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Ebenso muss der Einsatz verschiedener Erntemaschinen in der Fruchtfolge möglich bleiben.

Karen Deibler

E-Mail: karen.deibler@stadtrat-biberach.de