Eigentlich wollte ein bestehender Lebensmittelmarkt seine Räumlichkeiten südwestlich der Waldseer Straße verlagern und vergrößern und auch ein dort angesiedeltes Autohaus braucht mehr Platz.
Dieses Vorhaben wurde vom Gemeinderat gut geheißen, da es für das Gebiet gute Entwicklungsoptionen bedeutet und der Bereich Brunnadern – Waldseer Straße auf jeden Fall gewonnen hätte. Leider sieht die höhere Raumordnungsbehörde die Verlagerung und Vergrößerung des Lebensmittelmarktes als nicht vereinbar mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes an.
Der Behördenmeinung nach liege der Markt nicht in einer städtebaulich integrierten Lage, könne nur mit dem Auto oder dem Fahrrad erreicht werden und auch der Standort am südlichen Stadteingang spräche gegen das Vorhaben.
Große Einzelhandelsprojekte müssten aber in einem baulich verdichteten Gebiet mit wesentlichen Wohnanteilen und angepasstem ÖPNV liegen. Da das in diesem Fall laut Raumordnungsbehörde nicht vorliegt, muss also die Neuaufstellung des Bebauungsplanes eingestellt werden. Die Erweiterung des Autohauses ist allerdings möglich, dafür muss der Bebauungsplan aber nicht neu aufgestellt, sondern nur räumlich begrenzt geändert werden. Das Sondergebiet wird in diesem Zuge als Gewerbegebiet festgesetzt und um 55m nach Südosten erweitert.
Wir Freien Wähler haben dem zugestimmt, finden aber, dass das Regierungspräsidium Tübingen uns hier einer guten Entwicklungschance beraubt hat.
Tel. 07351/12719
E-Mail: flavia@gutermann-bc.de