Mit der Einführung des Schulbudgets1998 wurde ein wichtiges Instrument geschaffen. Diese Mittel können von den Schulverwaltungen in Eigenverantwortung nach den Anforderungen der unterschiedlichen Bildungseinrichtungen eingesetzt werden.
Bis heute wurden immer mehr zusätzliche Positionen ins Schulbudget aufgenommen was die ganzen Berechnungen auch immer komplizierter und damit fehleranfälliger machte.
Des Weiteren kam es zu immer größeren Überträgen aus den Vorjahren. Für das Jahr 2024 ist jetzt eine Anpassung des Budgets geplant.
Durch den DigitalPakt und Corona ist die Digitalisierung immer mehr ins Zentrum gerückt. Die Digitalisierungskosten werden in Zukunft deutlich steigen, das heißt die Überträge werden nicht mehr so groß ausfallen. Es muss auch überprüft werden, ob sich nicht durch die digitale Neuorientierung ein mögliches Einsparpotential ergibt. Die Abschaffung des Multimedienzuschlags, beim Land schon vor Jahren abgeschafft, wird durch die Anhebung des anteiligen Sachkostenbeitrags ersetzt, dieser kann dann von den Schulen flexibel eingesetzt werden. Es soll nur noch ein Sockelbetrag für die kleinen Grundschulen mit < 100 Schülern von 5.000.- €, sowie ein pädagogischer Sockelbetrag von 10.000.- € für die Gemeinschaftsschule und den SBBZ zum Budget geben.
Uns FW freut vor allem, dass im ABBS die Berechnungen vereinfacht werden können und insgesamt notwendige Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erreicht werden können.
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