Kommunale Wärmeplanung verpflichtend für Kommunen

Am 1. Januar 2024 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, ebenso das Wärmeplanungsgesetz (WPG).  Größere Kommunen sind verpflichtet, Wärmepläne anzufertigen. Biberach hat nun die erste Bestandsanalyse vorgelegt.

 

Aus den Daten, die u.a. von den Schornsteinfegern zur Verfügung gestellt wurden, ist ersichtlich, welche Heizungen eingebaut sind und welche Wärmemengen gebraucht werden.
Wie geht`s weiter? Im nächsten Schritt wird der Masterplan Wärmenetze entwickelt. Die Bürger und Bürgerinnen und auch die ansässigen Firmen sollen Planungssicherheit bekommen, ob sie zukünftig an ein Wärmenetz anschließen können. Firmen haben vielleicht auch die Möglichkeit, aus Abwärme von Produktionsprozessen Energie zu gewinnen. Wir FW wollen, dass zukünftig weitergehende Untersuchungen zur Tiefengeothermie und Energiegewinnung aus Flusswasser gemacht werden. Bei diesen Arten von Wärmegewinnung fallen die Brennstofftransporte weg.  Allerdings dauern die Planungen und Genehmigungsverfahren lange. Unklar ist auch, wer zukünftig die Wärmenetze bauen und betreiben soll. Hierfür sind hohe Investitionskosten und Personaleinsatz notwendig.

 

Ob die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung Wirklichkeit werden, ist fraglich. Die Hauseigentümer müssen die hohen Sanierungskosten tragen, auch wenn es Zuschüsse vom Staat gibt. Die Bürgerschaft wird in den weiteren Schritten mitgenommen, eine Beratung bei der Energieagentur ist für die Bürger kostenfrei und auf Anmeldung möglich.

Magdalena Bopp

Tel.: 07351/6624