Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei Bauleitplanverfahren

Wie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen im Bauleitplanverfahren durchzuführen sind, ist im Baugesetzbuch geregelt. Im Regelfall ist eine zweigestufte Beteiligung vorgesehen. Das heißt, es muss eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und auch eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Es gibt aber auch Fälle bei denen das vereinfachte oder das beschleunigte Verfahren nach §13 BauGB und §13a BauGB angewendet werden darf. Hierbei entfallen frühzeitige Beteiligung und Umweltprüfung, was natürlich Zeit und Kosten spart.

 

In den letzten Jahren hat die Verwaltung auf diese Möglichkeit verzichtet und auch bei beschleunigten und vereinfachten Verfahren immer die zweigestufte Beteiligung angewandt.

Das hat nicht nur Personalressourcen gebunden, sondern auch Bauvorhaben um mehrere Monate verzögert und Bauwillige verärgert.

Auch der Gesetzgeber plant in einer Baugesetzbuchnovelle die rechtlichen Vorgaben der Regelverfahren zu kürzen. Daher kann das Vorhaben unserer Verwaltung, künftig nur noch rechtlich das zu machen, was auch per Gesetzbuch gefordert ist, gutgeheißen werden.  

Falls erforderlich, kann in Ausnahmen ja immer noch die zweistufige Beteiligung gemacht werden, aber eben nicht mehr als Standard.

 

Wir Freien Wähler finden dieses Vorgehen absolut richtig, fragen uns aber, warum die Verwaltung das nicht schon längst so gemacht hat, denn personelle Ressourcen sind im Bauamt schon länger knapp.

Flavia Gutermann

E-Mail: flavia@gutermann-bc.de