Die Grundsteuerreform stellt mal wieder einen komplexen und bürokratischen Prozess dar. Die Reform ist auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt, die Erhebung der Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz.
Durch das Finanzamt wird der Grundsteuerwert festgestellt und somit der Grundsteuermessbetrag berechnet, dieser legt wiederum durch die individuellen Hebesätze der Kommunen die monetäre Grundsteuer fest.
Bereits die Antragsstellung beim Finanzamt stellte schon viele vor große Herausforderungen und die bereits versendetet Bescheide sind auch nicht für jeden Laien immer nachvollziehbar. Nun werden ab Januar die Bescheide der Stadt verschickt und hier taucht nun erstmals der monetäre Wert der Grundsteuer auf. Die Umstellung soll aufkommensneutral sein, aber es gibt eben Gewinner und Verlierer. Von der Landesregierung ist gewollt, dass Einfamilienhäuser mehr, und Gewerbegrundstücke und Geschosswohnungsbau weniger belastet werden. Dies trifft natürlich hier im ländlichen Raum viele. Die bereits niedrigen Hebesätze in Biberach bleiben unverändert, auch wenn laut Finanzministerium für eine aufkommensneutrale Umstellung diese eigentlich um 20-50% Punkte steigen müssten.
Wir FW sind nicht begeistert von diesem Prozess, sowohl inhaltlich wie auch mit dem enormen Verwaltungsaufwand. Um den Biberachern alle ihre Fragen beantworten zu können wird ein Callcenter eingerichtet.
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